Versicherungsmakler Ebert : Quadversicherung (Zugmaschine wird auch als Quad Tarifiert)
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Quadversicherung (Zugmaschine wird auch als Quad Tarifiert)

Quad und ATV (All Terrain Vehicle) sind Fahrzeuge, die seit einigen Jahren immer beliebter werden, die sich aber keiner der »klassischen« Fahrzeugarten wie Auto, Motorrad oder Traktor zuordnen lassen. Am ehesten lassen Quads sich beschreiben als »Motorrad auf 4 Rädern«. Die Fahrweise auf Quad und ATV ist jedoch eine völlig andere als auf dem Motorrad oder mit dem Auto. Quads lassen sich hervorragend im Gelände einsetzten, sind aber auch für reinen Strassenbetrieb geeignet. Innerhalb der Haftpflichtversicherung und auch der Kaskoversicherung werden Quad und ATV von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften völlig unterschiedlich zugeordned, abhänging von der Zulassung als LOF (Landwirtschaftliche Zugmaschine), vierrädiges KFZ oder Zugmaschine.

Füherschein: Ein Quad darf man mit dem Führerschein Klasse B (alt Klasse 3) fahren. Die Klasse A, A1 berechtigen nicht zum fahren eines Quad´s. Aber auch 16 jährige mit einem Führerschein Klasse S dürfen Quads bis 50 ccm mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.

Wir bieten Ihnen eine speziell abgestimmte Quad-Versicherung! Quad´

Auch Quad als Zugmaschine bzw. Landwirtschaftliche Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen (LOF) ist kein Problem.

ACHTUNG! Für Quad´s gibt es erhebliche Beitragsunterschiede! Die Versicherung von Quads mit mehr Hubraum oder kw ist sehr unterschielich. Quads können als Quad, Krad, vierrädgriges Kraftfahrzeug Zugmaschine oder LOF zugelassen und versichert werden. Es gibt Versicherer mit speziellen Quad Tarifen, mit und ohne SF Klassen. Fragen Sie uns!

Wir bieten Quad Haftpflichtversicherung, Quad Teilkaskoversicherung und Quad Vollkaskoversicherung!

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