Haftpflichtversicherung Pferde
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (§ 833 BGB)
Pferdehalter unterliegen in Deutschland gemäß BGB der sogenannten »Gefährdungshaftung«. Diese Haftung gilt in unbegrenzter Höhe, unabhängig von Nichtverschulden und Verschulden und bis zu einer Dauer von 30 Jahren, mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen!
Unser bewährter Partner in Sachen Pferde-Haftpflichtversicherung ist der »degenia Versicherungsdienst AG«. Der Tarif beinhaltet eine Versicherungssumme von 5 Mio € für einen Beitrag von ab 99,25 € pro Jahr inklusive 19% Versicherungssteuer, für jedes weitere Pferd ab 78,51 €! vorbehaltlich Tarifänderung
Die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibung (PDF, ca. 120 kB) erhalten Sie hier.
Die Allgemeine-Bedingungen (PDF, ca. 477 kB) erhalten Sie hier.
Sie haben sich für uns entschieden? Dann laden sie sich das Antragsformular für die Pferde-Haftpflichtversicherung (PDF, ca. 115 kB) herunter und senden es per Fax oder per Post direkt an uns.
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